Die E-Rechnung wird ab 2025 Pflicht – und das ist derzeit Thema Nummer 1 in der Buchhaltung etlicher Unternehmen. Während der 1. Januar 2025 als Stichtag keine Fragen aufwirft, herrscht ansonsten vielerorts noch Unklarheit. Geht es um Versand oder Empfang von E-Rechnungen, und was bedeutet das für Ihre Rechnungsworkflows?
In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, was die Pflicht zur elektronischen Rechnung ab 2025 für Sie bedeutet, welche Fristen es gibt und was konkret für Sie und Ihr Team zu tun ist.
In Sachen Digitalisierung ist Deutschland im europäischen Vergleich kein Spitzenreiter. Daran muss sich etwas ändern, wenn Deutschland ein wichtiger Wirtschaftsstandort bleiben will. Darum hat das Bundesfinanzministerium 2023 das Wachstumschancengesetz auf den Weg gebracht. Neben Steuerentlastungen für die Wirtschaft enthält es auch Maßnahmen zur Digitalisierung und macht die E-Rechnung zur Pflicht für Unternehmen.
Im März 2024 haben Bundesrat und Bundestag dem Gesetz zugestimmt, um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu verbessern. Investitionen in Forschung und Entwicklung werden erleichtert, und die E-Rechnungspflicht ist ein weiterer elementarer Bestandteil des Gesetzes.
Der 1. Januar 2025 ist der Stichtag, den Sie sich im Kalender markieren sollten. Allerdings bezieht sich dieses Datum nicht auf jeden Schritt der digitalen Rechnungsverarbeitung, denn teilweise gelten Übergangsregelungen. Was ab wann funktionieren muss, haben wir für Sie aufbereitet:
Ab 01.01.2025 |
Bis 31.12.2026 |
Bis 31.12.2027 |
Ab 01.01.2028 | |
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Rechnungsausgang | Sollte in Unternehmen funktionieren | Papierrechnungen sind noch zulässig – Rechnungen im PDF- oder anderen elektronischen Formaten nur mit Zustimmung des Empfängers | Ist Ihr Jahresumsatz 2026 nicht über 800.000 Euro, sind Papier, PDF etc. in Ordnung – sofern der Empfänger zustimmt | Jetzt muss es komplett digital klappen |
Rechnungseingang | Muss in Unternehmen ab dem 01.01.2025 funktionieren – hierbei gibt es anders als beim Rechnungsausgang keine Übergangsfristen! |
Die elektronische Rechnung ist demnach bereits im Gesetz verankert und mit definierten Fristen hinterlegt. Wer aber ist von der Pflicht zur E-Rechnung betroffen? Unternehmen natürlich, aber auch Privatkunden? Und wie steht es um Ämter und Behörden? Hier eine Übersicht:
Eine wichtige Grundlage vorweg: Nicht jede digitale Rechnung ist eine E-Rechnung! So gelten bspw. PDF, Word-Dokumente oder eingescannte Papierrechnungen vor dem Gesetz nicht als E-Rechnung. Diese basiert nämlich auf einem strukturierten Datensatz, der medienbruchfrei zu verarbeiten ist, sodass zum Beispiel die manuelle Übertragung von Zahlungsdaten überflüssig wird.
Dafür gibt es verschiedene Formate. In Deutschland haben sich zwei Standards etabliert, die unterschiedlichen Zwecken dienen:
Nur als Privatkunde können Sie auf eine Papierrechnung bestehen. Als Unternehmen können Sie mit Blick auf die Übergangsfristen unter bestimmten Bedingungen bis 2028 weiterhin Papierrechnungen versenden. Gleichzeitig müssen Sie ab dem 1. Januar 2025 aber auch einen digitalen Rechnungseingang gewährleisten. Ein Recht auf Papier lässt sich im B2B-Bereich also nicht ableiten.
Der digitale Rechnungsworkflow in Ihrem Unternehmen muss ab kommendem Jahr nicht völlig umgekrempelt werden, sondern kann sogar an Effizienz gewinnen. Zudem bringt die E-Rechnung als Pflicht einige handfeste Vorteile mit sich – für Sie wie für den gesamten Wirtschaftsstandort Deutschland:
Die Fristen sind gesetzt, das Ziel ist ebenfalls klar. Noch haben Sie einige Monate Zeit, bis die E-Rechnung Pflicht wird. Die können Sie sinnvoll nutzen, indem Sie sich an diesen fünf Schritten orientieren:
CompuDMS nutzt einen ganzheitlichen Ansatz, um der Pflicht zur E-Rechnung nachzukommen. Sie können eingehende Rechnungen verschiedenster Formate erfassen und bearbeiten und ausgehende Rechnungen je nach Kundenwunsch in unterschiedlichen Formaten versenden. Das integrierte Dokumentenmanagementsystem mit intelligenter Suche übernimmt die gesetzeskonforme Ablage.
Realistisch gesehen ist die Pflicht zur E-Rechnung in Deutschland längst überfällig, wenn wir als Wirtschaftsstandort bestehen wollen. Schließlich sorgt sie für Einheitlichkeit, schnellere Abläufe, raschere Liquidität und schafft Ordnung. Statt hierin blinde Regelungswut zu sehen, sollten Sie sie als Chance erkennen, den Rechnungsaustausch zukunftsfähig zu machen.
Und nach einer ersten Umbruchphase werden die Vorteile noch deutlicher. Ja, die E-Rechnung wird zur Pflicht. Aber wer die Chancen erkennt und rechtzeitig handelt, für den kann diese Pflicht zu einem effizienten Business-Tool werden.
Dann rufen Sie uns einfach unter (02203) 202080 an oder schicken Sie uns über das nebenstehende Formular eine Nachricht.