E-Rechnung: Lästige Pflicht oder schöne neue digitale Welt?

Die Tatsache, dass im B2B-Bereich bald wohl nur noch Datensätze statt papierener Rechnungen unterwegs sein werden, sorgt bei manch einem für gemischte Gefühle. Aber unabhängig von der emotionalen Bindung an Brief und Siegel: Die E-Rechnung wird in absehbarer Zeit Pflicht. Daher ist es ein guter Vorsatz, sich schleunigst mit dem Thema auseinanderzusetzen!

In diesem Artikel verraten wir Ihnen, worauf Sie achten müssen, wenn es um die elektronische Rechnung geht. Die kommenden Monate sind eine optimale Zeitspanne, um für Ihr Business die richtigen Weichen in Richtung digitale Rechnung zu stellen. Zunächst aber ist es sinnvoll, mit der Frage zu beginnen: „Was ist eine E-Rechnung?“ Denn, wie Sie bestimmt schon wissen oder ahnen, nicht jede Datei gilt als solche.

Was ist eine elektronische Rechnung?

Mit einer elektronischen Rechnung werden die Rechnungsinhalte in Form von digitalen Datensätzen so übermittelt, dass diese Inhalte elektronisch empfangen, erfasst und automatisiert weiterverarbeitet werden können. Wichtig ist, dass es keinen sogenannten Medienbruch gibt, dass also nicht die Software gewechselt werden muss, um bspw. die Zahlungsdaten manuell zu übertragen.

Ist ein PDF eine E-Rechnung?

Ein PDF ist gesetzlich gesehen keine E-Rechnung. Der Grund dafür ist, dass es sich bei einem PDF streng genommen um eine Bilddatei handelt. Die Rechnungsdaten in einem PDF können nicht medienbruchfrei ausgelesen und automatisiert weiterverarbeitet werden: Schließlich müssen Sie die Informationen aus dem PDF händisch in Ihr Online-Banking übertragen.

Wird die E-Rechnung Pflicht?

Nach jetzigem Stand können Sie davon ausgehen, dass die elektronische Rechnung in Deutschland bald Pflicht ist. Sowohl der Versand als auch der Empfang und die entsprechende Weiterverarbeitung von E-Rechnungen werden obligatorisch.

Wann kommt die E-Rechnung in Deutschland?

Die elektronische Rechnung wird nach dem Gesetz aller Voraussicht nach ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend. Noch ist also etwas Zeit, um sich gründlich auf die neue Lage einzustellen – die sollten Sie sorgfältig nutzen! Dankenswerterweise ist eine Übergangsphase zwischen 2025 und 2027 vorgesehen, die Ihnen die Umstellung erleichtern wird.

Wer ist verpflichtet, elektronische Rechnungen zu schreiben?

Senden Sie als Unternehmer einem anderen Unternehmen Zahlungsaufforderungen, dann sind ab 2025 digitale Rechnungen Pflicht. Dies gilt für Sie wie Ihre Geschäftspartner und Dienstleister, solange alle Parteien ihren Sitz in Deutschland haben.

Was kommt auf den Rechnungsempfänger zu?

Die Empfänger elektronischer Rechnungen brauchen unterschiedliche Fähigkeiten und Ressourcen: Sie müssen die eingehenden E-Rechnungen zunächst einmal medienbruchfrei weiterverarbeiten können. Das ist aber noch nicht alles, denn die GoBD-konforme Archivierung gilt natürlich auch für die Aufbewahrung der elektronischen Rechnungen, wenn diese nach digitalem Rechnungseingang abzulegen sind.

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Rechnung?

Die gibt es, allerdings betreffen diese Ausnahmen allenfalls einen geringen Teil Ihres Tagesgeschäfts. Von der Pflicht zum digitalen Rechnungsversand sind Sie dann entbunden, wenn Ihr Unternehmen nicht in Deutschland ansässig ist. Außerdem geht es auch ohne E-Rechnung, wenn Sie nur sehr kleine Beträge oder steuerfreie Leistungen abrechnen.

Alter Wein in neuen Schläuchen? XRechnung, ZUGFeRD & E-Rechnung

Moment, die E-Rechnung kommt Ihnen vielleicht doch schon bekannt vor? Dann möglicherweise, weil Sie bereits Erfahrungen mit XRechnung oder ZUGFeRD gesammelt haben. Aber Obacht – die elektronische Rechnung ist nicht einfach alter Wein in neuen Schläuchen, denn die Formate unterscheiden sich in Details:

  1. XRechnung: Das Format XRechnung ist bereits seit einigen Jahren Pflicht in der öffentlichen Verwaltung. Gemeint sind damit nicht nur Ämter & Co, sondern auch Universitäten und Krankenhäuser. Sie ist ein EU-weiter Standard und funktioniert somit grenzüberschreitend. Ihr Einsatzgebiet sind u. a. Bundesbehörden, die Rechnungen in anderem Format als XRechnung zurückweisen.
  2. ZUGFeRD: Anders als die europaweite XRechnung ist ZUGFeRD ein deutscher Standard. Besonders an einigen Varianten dieser Form der elektronischen Rechnung ist, dass sie für maschinenlesbare XML-Elemente in für Menschen lesbare PDF-Dokumente einbindet. Eine Kopplung von ZUGFeRD und XRechnung ist ebenfalls möglich.

Was die beiden gemeinsam haben: Nach der künftigen Gesetzeslage sind beide Formate als E-Rechnung grundsätzlich zulässig. Aber: Sie sind nicht die einzigen Vertreterinnen ihrer Gattung – nicht jede elektronische Rechnung muss bspw. eine XRechnung sein. Mit den beiden Formaten sind Sie also grundsätzlich auf der sicheren Seite, aber Sie sind nicht gezwungen, diese zu nutzen – es sei denn, Ihre Kunden sind ausschließlich Behörden.

Digitale Rechnungen: CompuDMS bietet Ihnen das ganze Paket

Daran, dass die E-Rechnung Pflicht wird, ist nicht zu rütteln. Mit einem durchdachten Gesamtpaket wie CompuDMS haben Sie aber mehr in der Hand als die Basis für eine papierlose Ablage. Sie können in der Software den kompletten Rechnungsworkflow vom elektronischen Rechnungsausgang bis zum -eingang abbilden.

Mit einer solchen ganzheitlichen Lösung blicken Sie der Pflicht zur digitalen Rechnung wohlgemut entgegen:

  • Integriertes papierloses Büro: CompuDMS kann mehr, als nur Rechnungen auszustellen und Eingangsrechnungen zu verarbeiten. Sie haben gleichzeitig ein vollwertiges, nicht auf den Rechnungsworkflow beschränktes Dokumentenmanagementsystem zur Hand.
  • XRechnung & ZUGFeRD: Für CompuDMS kein Problem. Unsere Software kann beide Formate erstellen, auslesen und die Daten medienbruchfrei weiterverarbeiten.
  • Ab die Post: Medienbruchfreier elektronischer Versand Ihrer E-Rechnungen per E-Mail ist natürlich ebenfalls möglich.
  • Rechnungsfreigabe: Rechnung ausdrucken, stempeln, unterschreiben … Diese Arbeitsschritte können Sie dank integrierter elektronischer Rechnungsfreigabe getrost überspringen, der digitalen Rechnungsverarbeitung sei Dank.
  • Import aus fremden Systemen: Auf Ihren Wunsch kann CompuDMS auch Rechnungsdaten aus Fremdsystemen importieren. Das erspart Ihnen mühselige und fehlerträchtige Übertragungen.

Gut geplant & mit dem richtigen Tool zum elektronischen Rechnungsversand

Auch wenn sich die E-Rechnung zunächst einmal nach der nächsten lästigen Pflicht anhören mag, hat sie das Potenzial, Ihren Berufsalltag einfacher zu gestalten: Immerhin gibt es mittelfristig kein Wirrwarr aus PDF, Papierrechnungen und gescannten Dateien mehr. Somit ist für Klarheit, Einheitlichkeit und geregelte Abläufe sowie gesteigerte Effizienz gesorgt.

Sorgen Sie daher frühzeitig vor, damit Sie Ihre gesetzliche Pflicht als Unternehmer erfüllen und von den Vorteilen der einheitlichen elektronischen Rechnung profitieren. Mit CompuDMS haben Sie alles, was Sie brauchen, um den Anforderungen an medienbruchfreie elektronische Rechnungsbearbeitung zu genügen und noch dazu Ihr Büro von Akten-Altlasten zu befreien. Wie genau? Verraten wir Ihnen – rufen Sie an!

Rufen Sie uns gerne unter (02203) 202080 an oder schicken Sie uns über das nebenstehende Formular eine Nachricht.

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