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DSGVO? Kein Problem mit CompuSME!

DSGVO

Rechtzeitig zu der am 25.05.2018 verbindlich anzuwendenden Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) bieten wir eine neue CompuSME-Standardanwendung „Verarbeitungsverzeichnis“ an.

Diese hilft Ihnen zum einen dabei, sich einen Überblick über Ihre Verarbeitungstätigkeiten – als Verantwortlicher und/oder als Auftragsverarbeiter – zu verschaffen und zum anderen Abläufe über die Zeit lückenlos zu dokumentieren. Über automatisch generierte Berichte ermöglicht CompuSME mühelos den Nachweis, dass die Vorgaben aus der DSGVO eingehalten werden. So lässt sich z. B. für jede Auftragsverarbeitung eine Übersicht mit Zweck der Verarbeitung, Kategorie betroffener Personen, Art personenbezogener Daten, etwaige in diesem Zusammenhang bestehende Unterauftragsverhältnisse, Löschfristen etc. als PDF-Dokument erstellen und einer (befugten) Person zur Verfügung stellen.

In aller Kürze:

  • einfache Erfassung, Bearbeitung und Ergänzung der Verarbeitungstätigkeiten sowohl für Verantwortliche als auch für Auftragsverarbeiter
  • anschauliche Übersicht: alle Verarbeitungstätigkeiten auf einen Blick
  • problemloser Nachweis von Verarbeitungstätigkeiten  

Haben Sie Fragen? Rufen Sie gerne einfach unter (02203) 202080 an oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@compukoeln.de.

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