Aktuelles

Nachfolger der GDPdU seit 01.01.2015 in Kraft

Seit dem 1. Januar 2015 gilt die GoBD als Nachfolger der GDPdU und GoBS. So erschöpfend wie der volle Titel der GoBD "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" sind auch die zukünftigen Kontroll- und Prüfrechte der Finanzverwaltung. Beispielsweise gelten die neuen Grundsätze nicht nur für Finanzbuchhaltungssysteme, sondern auch für deren Vor- und Nebensysteme wie die Zeiterfassung, Materialwirtschaft oder die Lohnabrechnung, sprich sämtliche Systeme, in denen aufzeichnungspflichtige Daten erfasst werden. Wobei die aufzeichnungspflichtigen Daten in der GoBD nicht konkret benannt werden, sondern erwartet wird, dass Unternehmen selbst beurteilen, was in einer Prüfung verlangt wird.

Unabhängig von der Beantwortung der konkreten Frage, welche Dokumente zu archivieren sind, steht fest, dass zukünftig eine ausführlichere und engmaschigere Nachweispflicht besteht.

Als eigenständiges System integriert CompuArchiv universell alle Dokumente aus Nebensystemen und dies zuverlässig seit nun über 25 Jahren. Sie möchten mehr über CompuArchiv oder uns erfahren? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Mehr zu diesem Thema: Elektronische Langzeitarchivierung von Dokumenten im Unternehmen
Kontaktieren Sie uns per E-Mail unter info@compukoeln.de oder unter (02203) 202080.

 

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